Gremien » Stadtteilbeirat Johannstadt

eingestellt am 10.10.2018 von Matthias Kunert (QM Johannstadt), zuletzt geändert am 29.09.2023, Headerbild: Foto: Torsten Görg

Der Stadtteilbeirat vertritt als lokales Gremium die Interessen der Johannstadt und unterstützt so den Stadtteilverein bei der Verbesserung der Lebensqualität im Viertel. Die 20 Mitglieder treffen sich vier Mal im Jahr, um über wichtige Anliegen und aktuelle Themen zu beraten. Zudem beschließt der Beirat die Förderung von Vorhaben im Stadtteil, die von Bürger*innen und Einrichtungen selbst umgesetzt werden. Die Sitzungen des Stadtteilbeirats sind öffentlich und Gäste sind herzlich willkommen. Darüber hinaus kann jede*r in Johannstadt Lebende oder Arbeitende für eine Mitgliedschaft im Stadtteilbeirat kandidieren.

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>> Mitglieder des Stadtteilbeirats
>> Sitzungen und Beschlüsse des Stadtteilbeirats

Wichtige Fragen und Antworten zum Stadtteilbeirat:

  1. Wozu brauchen wir einen Stadtteilbeirat?
  2. Was ist der Unterschied zu anderen bestehenden Beiräten?
  3. Wie setzt sich der Stadtteilbeirat zusammen?
  4. Wie und wann werden die Mitglieder gewählt?
  5. Gibt es Stadtteilbeiräte auch in anderen Stadtteilen?

Wozu brauchen wir einen Stadtteilbeirat?

Wir glauben, dass die Ebene des Stadtteils jene Ebene ist, mit der sich die Menschen am meisten identifizieren. Deshalb ist es uns wichtig, dass die Bewohner*innen und Einrichtungen der Stadtteile über Projekte und aktuelle Entwicklungen in ihren Stadtteilen mitentscheiden können. Der Stadtteilbeirat Johannstadt berät ca. viermal jährlich zu aktuellen Themen der Johannstadt, setzt sich für die Stadtteilinteressen ein und entscheidet über die Verwendung der Mittel des Verfügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet “Nördliche Johannstadt” (jährlich 20.000 EUR). Seit Juli 2019 verfügt der Stadtteilbeirat darüber hinaus über den Stadtteilfonds Johannstadt, mit dem Kleinprojekte außerhalb des Soziale-Stadt-Gebietes gefördert werden können. Damit sollen nicht nur bürgerschaftliches Engagement vor Ort gefördert, sondern auch wertvolle Netzwerke und Strukturen der Zusammenarbeit aufgebaut werden.

Stadtteilvereine und Stadtteilbeiräte schließen eine Lücke in den Beteiligungs- und Entscheidungsstrukturen Dresdens (Abbildung: Matthias Kunert)

Was ist der Unterschied zu anderen bestehenden Beiräten?

In der Johannstadt wurde 2015 durch das Quartiersmanagement der Quartiersbeirat Nördliche Johannstadt als Beteiligungsgremium speziell für das Soziale-Stadt-Gebiet Nördliche Johannstadt ins Leben gerufen. Um Strukturen zu schaffen, die auch über den Abschluss des Förderprojektes hinaus Bestand haben, wurde der Quartiersbeirat Nördliche Johannstadt im Januar 2019 durch den Stadtteilbeirat ersetzt. Auf nächsthöherer Ebene ersetzt der Stadtbezirksbeirat Altstadt bereits seit Oktober 2018 die bisherigen Ortsbeiräte. Der Stadtbezirksbeirat ist für den gesamten Stadtbezirk Altstadt zuständig, der 7 statistische Stadtteile von der Friedrichstadt bis in die Johannstadt umfasst, wohingegen sich der Stadtteilbeirat ausschließlich der Entwicklung der Stadtteile Johannstadt-Nord und Johannstadt-Süd widmet. Anders als der Stadtbezirksbeirat, bei dem es sich um ein gesetzlich verankertes Gremium auf Basis der Sächsischen Gemeindeordnung handelt, ist der Stadtteilbeirat ein satzungsgemäßes Organ des Stadtteilvereins Johannstadt e.V. Über die Entsendung von zwei Vertreter*innen aus dem Stadtbezirksbeirat Altstadt in den Stadtteilbeirat Johannstadt wird eine gute Schnittstelle zwischen beiden Gremien sichergestellt.

Wie setzt sich der Stadtteilbeirat zusammen?

Der Stadtteilbeirat setzt sich aus bis zu 22 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, darunter bis zu 11 Vertreter*innen natürlicher Personen, die in den Dresdner Stadtteilen Johannstadt-Nord oder -Süd wohnen oder arbeiten, sowie bis zu 11 Vertreter*innen von Einrichtungen, die in oder für die Dresdner Stadtteile Johannstadt-Nord oder -Süd tätig sind. Die in der Geschäftsordnung definierte detaillierte Zusammensetzung des Beirats stellt dabei sicher, dass möglichst unterschiedliche Perspektiven und Interessenlagen im Beirat vertreten sind. Während die Einrichtungsvertreter*innen aufgrund ihrer Funktion in den Beirat berufen werden, werden die natürlichen Personen gewählt. Die Berufung / Wahl erfolgt für zwei Jahre.

Wie und wann werden die Mitglieder gewählt?

Zwei Beiratsvertreter*innen wurden zuletzt am 9.10.2019 vom Stadtbezirksbeirat Altstadt gewählt, acht weitere wurden bei der öffentlichen Wahl am 20.11.2021 gewählt. Dabei bewarben sich 14 Kandidat*innen um acht Mandate. Die Ergebnisse dieser Wahl finden Sie hier. Die nächsten Beiratswahlen finden am 4.11.2023 von 13 bis 16.15 Uhr in der Jugendkirche bzw. vom 27.10. bis 3.11.2023 per Briefwahl statt. Beim Auftakt-Event am 27.10.2023 von 15 bis 18.30 Uhr im Stadtteilladen kann man sich über die Kandidat*innen informieren und Briefwahlunterlagen abholen, um gemütlich von zuhause aus zu wählen. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Anwesenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mit einem offiziellen Dokument einen Wohnsitz, ein Gewerbe oder ein Beschäftigungs- / Ausbildungsverhältnis in den Stadtteilen Johannstadt-Nord oder -Süd nachweisen können.

Gibt es Stadtteilbeiräte auch in anderen Stadtteilen?

Der Stadtteilbeirat Johannstadt ist der erste Stadtteilbeirat in Dresden. Seine Einrichtung war Teil des Dresdner Zukunftsstadtprozesses, in dem Stadtteilbeiräte und Stadtteilfonds mit Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) neben der Johannstadt auch in Pieschen-Süd und Mickten erprobt wurden. Neben der Verstetigung der aufgebauten Strukturen in den beiden Modellstadträumen wird nun eine Übertragung auf weitere Dresdner Stadtteile angestrebt.

>> Geschäftsordnung Stadtteilbeirat Johannstadt (Download PDF)

>> Mitwirkungserklärung für den Stadtteilbeirat Johannstadt für natürliche Personen (Download PDF)

>> Mitwirkungserklärung für den Stadtteilbeirat Johannstadt für juristische Personen (Download PDF)

>> Beitrag in den Dresdner Neusten Nachrichten (DNN) vom 26.10.2021

>> Beitrag im Sachsen Fernsehen vom 20.11.2018